Qualifikationen

Ausbildungsangebot DRK

Helfergrundausbildung

Nach der Ausbildung in Erster Hilfe nehmen neue Helfende an der Einsatzkräftegrundausbildung teil. Hierbei werden Kenntnisse in Erster-Hilfe vertieft und Grundlagen zu Betreuung, Technik und Sicherheit, Verhalten im Dienst und Einsatz, persönliche Schutzausrüstung, Orientierung im Gelände und Struktur und Vorschriften im DRK Online und an einem Praxistag erlernt. 

Bild: Dienstbekleidungsvorschrift 2020

Fachdienstausbildung Sanitätsdienst

Helfer mit der Fachdienstausbildung "Sanitäter/in" werden oft bei Sanitätswachdiensten der Bereitschaften, aber auch in der Einsatzeinheit eingesetzt. In dieser Ausbildung werden Notfallsituationen besprochen, um die Erste-Hilfe-Kenntnisse zu vertiefen.

Diese Fachausbildung beinhaltet 48 Unterrichtseinheiten (48 x 45 Min.) und wird sowohl mit einer schriftlichen als auch einer praktischen Prüfung (Reanimations- und Fallbeispielprüfung) abgeschlossen. Das Ziel der Sanitätsdienstausbildung ist es, sanitätsdienstliche Hilfeleistungen patienten-, praxis- und teamorientiert vorzubereiten und durchführen zu können.

Rettungshelfer/in
Bild: Dienstbekleidungsvorschrift 2020

RettungshelferIn

Die Ausbildung zum/r Rettungshelfer*in und daran anschließend zum/r Rettungssanitäter*in ist die Einstiegsqualifikation für eine Tätigkeit im Rettungsdienst. Der Rettungshelfer wird als Fahrer im Krankentransport eingesetzt. Die Ausbildung ist aber selbstverständlich nicht nur für die Tätigkeit im Krankentransport wichtig, sondern ebenso für eine Tätigkeit in den ehrenamtlichen Katastrophenschutzeinheiten des DRK und den anderen Hilfsorganisationen. Zudem ist sie die grundlegende Ausbildung für die darauf aufbauende Ausbildung zum/r Rettungssanitäter*in.

Die Ausbildung zum Rettungshelfer umfasst einen schulischen Anteil von 160 Unterrichtseinheiten und 80 Stunden Praktikum auf einer Lehrrettungswache.

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Homepage der DRK Landesschule

RettungssanitäterIn
Bild: Dienstbekleidungsvorschrift 2020

RettungssanitäterIn

m Frühjahr 2019 wurde die Ausbildung erneut durch den Ausschuss Rettungswesen (ehemals Bund- Länder- Ausschuss) überarbeitet. Der Rettungssanitäter war bis zur Einführung des Rettungsassistenten 1989 die verantwortliche Person sowohl im Rettungsdienst als auch im Krankentransport. Heute wird der Rettungssanitäter als verantwortliche Person im Krankentransport und als Fahrer im Rettungswagen eingesetzt. Die Ausbildung ist aber selbstverständlich nicht nur wichtig für die Tätigkeit im Rettungsdienst, sondern ebenso für die Tätigkeit in den ehrenamtlichen Katastrophenschutzeinheiten des DRK und den anderen Hilfsorganisationen.

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter*in umfasst einen schulischen Anteil von 120 Unterrichtseinheiten. Während dieses schulischen Anteils vertiefen Sie die Inhalte des Rettungshelfer – Lehrgangs und lernen erweiterte Themengebiete. Für die Zulassung zum Rettungssanitäter- Aufbaulehrgang mit Prüfung muss zuvor ein Rettungshelfer- Lehrgang besucht und die Prüfung bestanden sein. Zudem müssen 80 Stunden Praktikum in einem Krankenhaus sowie insgesamt 160 Stunden Praktikum (80h aus dem Rettungshelfer- Lehrgang sowie zusätzlich 80h) auf einer Lehrrettungswache nachgewiesen werden. Das Mindestalter zu Ausbildungsbeginn liegt bei 17 Jahren, Für die Absolvierung der RS Prüfung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein.

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Homepage der DRK Landesschule.

NotfallsanitäterIn

Seit 2014 gibt es das Berufsbild des Notfallsanitäters in der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen einer dreijährigen dualen Ausbildung werden junge Menschen darauf vorbereitet eigenverantwortlich Menschen in Notfallsituationen zu helfen. Das zu bewältigende Einsatzspektrum umfasst neben Unfällen und akuten Erkrankungen alle Facetten in welchen Menschen in Not geraten können und Hilfe benötigen. Das Berufsbild des Notfallsanitäters fordert neben einem hohen Verantwortungsbewusstsein, ausgeprägte Sozialkompetenz und die Bereitschaft gemeinsam in einem Team zu arbeiten.

Im Rahmen der Ausbildung wechseln die Schülerinnen und Schüler zwischen den Lernorten Schule, Rettungswache und Klinik regelmäßig ab. 

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Homepage der DRK Landesschule.

Arzt & Notarzt

Die Tätigkeit als Arzt setzt eine Approbation voraus. Hierbei ist unerheblich welcher Fachrichtung dieser angehört. Mit der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin kann sich ein Arzt zum Notarzt weiterqualifizieren.
Die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin umfasst die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen sowie die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen.

24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon - 6 Monate in der Intensivmedizin oder in Anästhesiologie oder in einer interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme und zusätzlich 
• 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung und anschließend 
• 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber) unter Anleitung einer/eines verantwortlichen Notärztin/Notarztes, davon können bis zu 25 Einsätze im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses erfolgen

GruppenführerIn
Dienstbekleidungsvorschrift 2020

Gruppenführer

Die Ausbildung ist der erste Schritt in eine Tätigkeit als Führungskraft bis Gruppenstärke beim Deutschen Roten Kreuz oder in einer anderen Hilfsorganisation.

ZugführerIn
Bild: Dienstbekleidungsvorschrift 2020

Zugführer

Im Gegensatz zum Gruppenführer erfolgt die Führung auf Zug-Ebene nicht mehr direkt vor Ort, sondern in der Regel abgesetzt in einem Führungstrupp oder größerer Führungseinheit. Der Zugführer hat nunmehr Verantwortung für seinen kompletten Zug und ist unter Umständen in eine gemeinsame Einsatzleitung eingebunden.